Index
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb idF 1989/343;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/17 92/17/0184 2Stammrechtssatz
Der Zeuge hat seinen Einkommensentgang nur zu bescheinigen, nicht aber nachzuweisen. Der KONKRETE Verdienstentgang ist vom Zeugen zunächst einmal unter entsprechender Aufgliederung zu behaupten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170183.X02Im RIS seit
22.02.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012