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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;Rechtssatz
Die Schätzung des tatsächlichen Einkommensentganges, der durch eine bestimmte Zeitversäumnis verursacht wird, ist der Ermittlung eines fiktiven Einkommens nach Durchschnittssätzen keineswegs gleichzuhalten, muß doch Ausgangspunkt einer Schätzung stets eine konkrete, dem selbständig Erwerbstätigen ein Einkommen vermittelnde Tätigkeit während des Zeitraumes der Verhinderung sein (Hinweis E 14.2.1986, 86/17/0023; E 27.3.1987, 86/17/0257).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170231.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.01.2010