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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 85/05/0051 B 10. Jänner 1986 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Verletzung der Entscheidungspflicht - Bei Säumnisbeschwerden ist mangels Vorliegens eines durch Beschwerde bekämpften Bescheides, der vollzogen werden könnte oder durch den einem Dritten Rechte eingeräumt würden, die Gewährung der aufschiebenden Wirkung von vornherein ausgeschlossen.
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeInhalt der SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991100151.X05Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013