RS Vwgh 1994/4/18 91/10/0151

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Veröffentlicht am 18.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 85/05/0051 B 10. Jänner 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Verletzung der Entscheidungspflicht - Bei Säumnisbeschwerden ist mangels Vorliegens eines durch Beschwerde bekämpften Bescheides, der vollzogen werden könnte oder durch den einem Dritten Rechte eingeräumt würden, die Gewährung der aufschiebenden Wirkung von vornherein ausgeschlossen.

Schlagworte

SäumnisbeschwerdeInhalt der Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991100151.X05

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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