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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs5;Beachte
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung): 95/10/0032 B 6. Mai 1996 RS 5 (RIS: abwh)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/10/0447 E 5. Juli 1993 RS 6Stammrechtssatz
Bei dem von der Beschwerdeführerin beantragten Kostenzuspruch hätte das Land Salzburg als Rechtsträger der belangten Behörde dem Land Salzburg als Rechtsträger der Beschwerdeführerin Kostenersatz zu leisten. Aus diesem Grund war das Kostenersatzbegehren abzuweisen (vgl. z.B. den Beschluß vom 19. Oktober 1992, Zl. 89/10/0183)
Schlagworte
Rechtsträger der belangten Behörde Gebietskörperschaft als Beschwerdeführer Behörde gegen Behörde Rechtsträger der belangten Behörde Verschiedene RechtsträgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100079.X03Im RIS seit
20.11.2000