RS Vfgh 1988/10/11 B1371/87

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Veröffentlicht am 11.10.1988
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §19 Abs3 Z2 lite

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG; Konsumierung des Beschwerderechts mit Beschwerdeeinbringung; Zurückweisung der gegen denselben Bescheid erhobenen (zweiten) Beschwerde mangels Legitimation

Rechtssatz

Derselbe Verwaltungsakt kann vom selben Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, daß mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl. etwa VwGH 26.02.81, 81/08/0020; 26.11.81, 81/16/0201).

Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation.

Entscheidungstexte

  • B 1371/87
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.10.1988 B 1371/87

Schlagworte

VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1988:B1371.1987

Dokumentnummer

JFR_10118989_87B01371_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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