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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Art144 Abs1 B-VG; Konsumierung des Beschwerderechts mit Beschwerdeeinbringung; Zurückweisung der gegen denselben Bescheid erhobenen (zweiten) Beschwerde mangels LegitimationRechtssatz
Derselbe Verwaltungsakt kann vom selben Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, daß mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl. etwa VwGH 26.02.81, 81/08/0020; 26.11.81, 81/16/0201).
Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1988:B1371.1987Dokumentnummer
JFR_10118989_87B01371_01