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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Die Angabe "Zur Ergänzung des Tagesbedarfes von Mineralstoffen und Spurenelementen. Mit 1-2 Vital-Mineralkapseln sichern Sie den täglichen Bedarf" stellt eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 LMG 1975 dar, weil die Bezeichnung geeignet ist, beim durchschnittlichen Interessenten bei flüchtiger Betrachtung den Eindruck zu erwecken, daß der Konsum des Produktes (durch "Sicherung" des Bedarfes an Mineralstoffen und Spurenelementen) einen günstigen Einfluß auf die Gesundheit - und somit eine physiologische Wirkung - habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100381.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010