RS Vwgh 1994/4/18 93/10/0079

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Veröffentlicht am 18.04.1994
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §60;
LSchV Allg Slbg 1980 §4;
LSchV Zellersee 1981 §2;
NatSchG Slbg 1993 §3 Abs3;

Rechtssatz

Ein auf § 3 Abs 3 Slbg NatSchG 1993 gegründeter Bewilligungsbescheid entspricht dann den durch § 37 und § 60 AVG normierten Anforderungen an einen in einem mängelfreien Verfahren ergangenen Bescheid, wenn auf Grund konkreter, nachprüfbarer Sachverhaltsfeststellungen, die eine Bewertung der Interessen des Naturschutzes einerseits und der besonders wichtigen öffentlichen Interessen, denen die beantragte Maßnahme unmittelbar dient, andererseits ermöglichen, ein Überwiegen der letzteren angenommen werden kann.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100079.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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