RS Vwgh 1994/4/18 94/10/0052

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Veröffentlicht am 18.04.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Eine Androhung iSd § 4 Abs 1 VVG liegt vor, wenn sich die Behörde auf die Darlegung beschränkt, daß gegen den Verpflichteten ein vollstreckbarer Bescheid ergangen ist, und an diese Erinnerung die Mahnung knüpft, die vollstreckbare Leistung zu bewirken, ansonsten eine Vollstreckungsverfügung erlassen werden würde (Hinweis VfSlg 5183/1965 und 9349/1982).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994100052.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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