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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Androhung iSd § 4 Abs 1 VVG liegt vor, wenn sich die Behörde auf die Darlegung beschränkt, daß gegen den Verpflichteten ein vollstreckbarer Bescheid ergangen ist, und an diese Erinnerung die Mahnung knüpft, die vollstreckbare Leistung zu bewirken, ansonsten eine Vollstreckungsverfügung erlassen werden würde (Hinweis VfSlg 5183/1965 und 9349/1982).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994100052.X02Im RIS seit
25.01.2001