RS Vwgh 1994/4/18 94/03/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1994
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z15;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §53 Abs1 Z17a;
StVO 1960 §53 Abs1 Z17b;

Rechtssatz

Für die Frage, ob ein bestimmtes Straßenstück im Ortsgebiet liegt, ist nicht auf subjektive Umstände auf seiten des Straßenbenützers abzustellen; maßgebend ist vielmehr, ob das Straßenstück - objektiv - zum Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" (§ 53 Z 17a StVO) und "Ortsende" (§ 53 Z 17b StVO) gehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030002.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten