RS Vwgh 1994/4/18 94/10/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1994
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Entspricht die Realisierung einer Baulandwidmung der Rodungsfläche auf Grund der seit ihrer Festlegung im Flächenwidmungsplan vergangenen Zeit nicht mehr den heutigen Zielen der überörtlichen Raumordnung, ist sie aus der Sicht des ForstG 1975 nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse gelegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994100007.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten