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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Entspricht die Realisierung einer Baulandwidmung der Rodungsfläche auf Grund der seit ihrer Festlegung im Flächenwidmungsplan vergangenen Zeit nicht mehr den heutigen Zielen der überörtlichen Raumordnung, ist sie aus der Sicht des ForstG 1975 nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse gelegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994100007.X03Im RIS seit
20.11.2000