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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, daß die Berufungsfrist auf Grund eines Fehlers der seit 27 Jahren fehlerfrei ihren Dienst versehenden Kanzleileiterin des Beschwerdeführervertreters versäumt wurde, wird nicht dokumentiert, daß der Beschwerdeführervertreter seiner Überwachungspflicht, die auch gegenüber verläßlichen Bediensteten besteht, nachgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070137.X04Im RIS seit
14.12.2000Zuletzt aktualisiert am
15.10.2010