RS Vwgh 1994/4/19 93/07/0137

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, daß die Berufungsfrist auf Grund eines Fehlers der seit 27 Jahren fehlerfrei ihren Dienst versehenden Kanzleileiterin des Beschwerdeführervertreters versäumt wurde, wird nicht dokumentiert, daß der Beschwerdeführervertreter seiner Überwachungspflicht, die auch gegenüber verläßlichen Bediensteten besteht, nachgekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070137.X04

Im RIS seit

14.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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