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50 GewerberechtNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
AutomatenV des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus vom 17. Mai 1982; keine Deckung des weiten Untersagungsbereiches in §52 Abs4 GewO - Aufhebung der Worte "Walgaustraße L 50", in Z2 unter Hinweis auf das Erk. VfSlg. 10594/1985Rechtssatz
Die Worte "Walgaustraße L 50," in der Z2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus vom 17.05.82, mit welcher aufgrund des §52 Abs4 der GewO 1973 idF der GewO-Novelle BGBl. 619/1981 das Betreiben von Süßwaren- und Kaugummiautomaten untersagt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof sieht keinen Anlaß, von seiner Auslegung des §52 Abs4 GewO abzugehen. Im Verfahren wurde nichts vorgebracht, was im konkreten Fall die Festlegung eines über einen Umkreis von 200 m hinausgehenden Verbotsbereichs gerechtfertigt hätte.
Aufhebung der Worte "Walgaustraße L 50," in der Z2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus vom 17.05.82, mit welcher aufgrund des §52 Abs4 der GewO 1973 idF der GewO-Novelle BGBl. 619/1981 das Betreiben von Süßwaren- und Kaugummiautomaten untersagt wird, wegen Widerspruchs zu §52 Abs4 GewO 1973; zu weiter örtlicher Verbotsbereich der Verordnung.
Schlagworte
GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1988:V121.1988Dokumentnummer
JFR_10118872_88V00121_01