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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §4;Rechtssatz
Die Parteistellung der Agrargemeinschaft im Verfahren betreffend die Absonderung von Mitgliedschaftsrechten von einer Stammsitzliegenschaft ist darin begründet, dafür Sorge zu tragen, daß durch die Absonderung nicht eine dem wirtschaftlichen Zweck der Agrargemeinschaft abträgliche Zersplitterung oder Anhäufung der Anteilsrechte eintritt (§ 4 Abs 3 lit a Stmk AgrGG 1985). Die Parteistellung erwächst jedoch nicht aus dem Umstand, daß die Absonderung im Gesetz auch an die Voraussetzung geknüpft ist, daß sie nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus anderweitigen Zwecken angestrebt wird, da diese Voraussetzung ihrem Inhalt nach nichts anderes als die fallbezogene Ausformulierung des von den Agrarbehörden wahrzunehmenden öffentlichen Interesses an der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft ist (Hinweis zur vergleichbaren Rechtslage nach dem OÖ FlVfLG 1979 E 14.9.1993, 92/07/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070074.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015