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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Da in den Rahmen der objektiven Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer einer GmbH auch das Treffen adäquater Maßnahmen zur Überprüfung der Tätigkeit der Mitarbeiter im Betrieb, die auch die Überschreitung betriebsinterner Aufgabenzuteilung umfaßt, fällt, hat der Geschäftsführer vor den Strafbehörden ein konkretes Vorbringen dahingehend zu erstatten, ob diese Maßnahmen getroffen worden sind, damit die Strafbehörde Schlüsse darüber ziehen kann, ob die vorhandenen Kontrollmaßnahmen ausreichend waren (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0022, 93/07/0023).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070125.X03Im RIS seit
12.11.2001