RS Vwgh 1994/4/19 90/07/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Bescheide sind innerhalb der Grenzen der Rechtskraft verbindlich und binden die Verwaltungsbehörden, auch wenn sie rechtswidrig sind.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070074.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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