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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der Vollstreckung eines Bescheides betreffend Aufhebung einer Zulassung, im besonderen bei der zwangsweisen Durchsetzung der Verpflichtung zur sofortigen Ablieferung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln gem § 44 Abs 4 KFG ist Gefahr im Verzug nicht Voraussetzung für die Anordnung der Vollstreckung, da es sich dabei um die Vollstreckung eines vollstreckbaren Bescheides handelt.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110065.X01Im RIS seit
19.03.2001