RS Vwgh 1994/4/19 91/07/0135

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die dem Antragsteller von der Wasserrechtsbehörde erster Instanz zuerkannte Gestaltung seiner Anlage (hier Wasserversorgungsanlage) aus der Sicht des eingereichten Projektes besonders zweckmäßig erscheinen mag, macht die vom Gesetz im § 63 lit b WRG geforderte Abwägung der Vorteile und Nachteile dieser Variante mit möglichen anderen Lösungen, vor allem auch hinsichtlich der nach dem Gesetz erforderlichen "überwiegenden Vorteile im allgemeinen Interesse", nicht entbehrlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070135.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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