RS Vwgh 1994/4/19 91/07/0135

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;

Beachte

Siehe:83/07/0026 E 14. Juni 1983 RS 1

Rechtssatz

Bei einem Zwangsrecht iSd § 63 lit b WRG 1959 besitzt der Zwangsverpflichtete zwar keinen Anspruch darauf, dass bei einem zu bewilligenden Vorhaben bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Varianten realisiert werden; er hat jedoch ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die die Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung im Sinne des Gesetzes begründet wird (Hinweis E 14. Juni 1983, 83/07/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070135.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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