RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0071

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der für den Dienstgeber handelnde jeweilige Vorgesetzte soll nach dem erkennbaren Sinn der Regelung über die Leistungsfeststellung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes und seiner Laufbahn entspricht. Dabei ist es die selbstverständliche Pflicht des für den Dienstgeber handelnden vorgesetzten Organwalters, den Beamten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen (Hinweis E 25.11.1987, 87/09/0190).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090071.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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