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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;Rechtssatz
Der für den Dienstgeber handelnde jeweilige Vorgesetzte soll nach dem erkennbaren Sinn der Regelung über die Leistungsfeststellung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes und seiner Laufbahn entspricht. Dabei ist es die selbstverständliche Pflicht des für den Dienstgeber handelnden vorgesetzten Organwalters, den Beamten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen (Hinweis E 25.11.1987, 87/09/0190).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090071.X02Im RIS seit
11.07.2001