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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Vorstellung gegen Untersagung der Fortsetzung von Bauarbeiten - Die finanziellen Nachteile, die dadurch entstehen können, daß erst nach Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Grund der sich daraus ergebenden Rechtslage (insbesondere der Verpflichtung der belangten Behörde gemäß § 63 Abs 1 VwGG, unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen) mit Bauarbeiten fortgefahren werden kann, stellen jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem es nach den Angaben in der Beschwerde um eine nicht bewilliungspflichtige Maßnahme gehen soll, keinen unverhältnismäßigen Nachteil dar.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994060017.A01Im RIS seit
20.11.2000