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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/02 93/09/0186 5Stammrechtssatz
Hat es der Beschuldigte unterlassen, den akuten Arbeitskräftebedarf durch die Einschaltung der Arbeitsmarktverwaltung durch Erteilung eines Vermittlungsauftrages (uzw vor dem Tatzeitpunkt) zu decken, wurde die Tat (unerlaubte Beschäftigung von Ausländern) nicht unter Umständen begangen, die einem Schuldausschließungsgrund nahekommen, und war daher der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090423.X13Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.10.2017