RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0484

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/09/0483 E 21. April 1994

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/07/01 93/09/0059 2

Stammrechtssatz

Die Anwendung des nach § 4 Abs 6 AuslBG erschwerten Verfahrens für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung setzt voraus, daß entweder eine Kontingentüberschreitung oder eine Überschreitung der Landeshöchstzahl vorliegt und daß es an einer einhelligen Befürwortung durch den Vermittlungsausschuß fehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090484.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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