RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0469

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Rechtssatz

Der (von der Antragstellerin aufgezeigte) Umstand, daß in anderen Fällen in Vorarlberg sehr wohl Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt hätten werden können oder müssen, vermag in rechtlicher Hinsicht die fehlenden Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090469.X05

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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