RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0423

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
StGB §34 Z15;
VStG §19;

Rechtssatz

Hat der Beschuldigte alle Steuern und Abgaben für die - von ihm unerlaubterweise beschäftigten - Ausländer vollständig entrichtet und diese (zumindest) auch zum Kollektivvertrag entlohnt, so ist dies als wesentlicher Milderungsgrund bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinErschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090423.X15

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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