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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;Rechtssatz
Bei der Nichtanmeldung der beschäftigten Ausländer beim Finanzamt und der Sozialversicherung handelt es sich nicht um ein Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; es ist daher nicht erkennbar, warum eine Beschäftigung von Ausländern, die bei der Krankenkasse und beim Finanzamt angemeldet sind, ohne aufrechte arbeitsmarktrechtliche Bewilligung "denkunmöglich" sein sollte.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090423.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.10.2017