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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/26 93/01/0730 1Stammrechtssatz
Der Asylwerber mußte die Frage der Beh, ob er gesucht wurde, im vorliegenden Kontext, in dem es ausschließlich um die Begehung strafbarer Handlungen ging, nicht so verstehen, daß darunter auch gegen ihn gerichtete Maßnahmen iZm den von ihm geschilderten Fluchtgründen fallen (Hinweis E 9.9.1993, 92/01/1028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190151.X01Im RIS seit
11.07.2001