RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0071

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;

Rechtssatz

Die im wesentlichen fehlerfreie und zeitgerechte Erfüllung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben bedeutet noch nicht, daß der Beamte dadurch den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090071.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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