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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;Rechtssatz
Die im wesentlichen fehlerfreie und zeitgerechte Erfüllung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben bedeutet noch nicht, daß der Beamte dadurch den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090071.X03Im RIS seit
11.07.2001