RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0309

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Wegen der Art der von der - als "Heimpflegerin" (zur Altenbetreuung)- beantragten Ausländerin zu erbringenden Leistungen im höchstpersönlichen Lebensbereich der Antragstellerin ist die Forderung nach der Vertrauenswürdigkeit der Arbeitskraft nach objektiven Gesichtpunkten sachlich gerechtfertigt und kann daher zulässigerweise zum Anforderungsprofil gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090309.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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