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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Wegen der Art der von der - als "Heimpflegerin" (zur Altenbetreuung)- beantragten Ausländerin zu erbringenden Leistungen im höchstpersönlichen Lebensbereich der Antragstellerin ist die Forderung nach der Vertrauenswürdigkeit der Arbeitskraft nach objektiven Gesichtpunkten sachlich gerechtfertigt und kann daher zulässigerweise zum Anforderungsprofil gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090309.X03Im RIS seit
20.11.2000