RS Vwgh 1994/4/21 94/19/1062

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Rechtssatz

Die Nichtberücksichtigung von Gründen, über die der Asylwerber aus inneren, nach außen in keiner Weise in Erscheinung tretenden Motiven keine vollständigen und richtigen Angaben machte, kann der ermittelnden Behörde nicht als Verfahrensfehler angelastet werden, hat doch der Asylwerber nicht behauptet, "der Mann, der eine Pistole umgeschnallt" gehabt habe, habe Einfluß auf den Gang des Verfahrens, etwa auf die Einvernahme des Asylwerbers, genommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994191062.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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