RS Vwgh 1994/4/22 93/02/0283

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Veröffentlicht am 22.04.1994
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
WTBO §11 Abs2;
WTBO §8;

Rechtssatz

Die einzelnen Prüfungsfächer müssen nicht im Spruch des Bescheides betreffend Zulassung zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aufgezählt werden; auch aus § 11 Abs 2 WTBO folgt nichts anderes.

Schlagworte

Spruch und BegründungInhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020283.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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