Index
36 WirtschaftstreuhänderNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die einzelnen Prüfungsfächer müssen nicht im Spruch des Bescheides betreffend Zulassung zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aufgezählt werden; auch aus § 11 Abs 2 WTBO folgt nichts anderes.
Schlagworte
Spruch und BegründungInhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020283.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010