RS Vwgh 1994/4/22 94/02/0051

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Veröffentlicht am 22.04.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
VStG §24;

Rechtssatz

Eine Manuduktionspflicht in Ansehung der Antragstellung auf Bewilligung der Verfahrenshilfe besteht nach dem VStG nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020051.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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