RS Vfgh 1988/11/29 B1471/88

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

10 Verfassungsrecht
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht

Norm

StGG Art12 / Versammlungsrecht
VersammlungsG §2 Abs1
VStG 1950 §6
StVO 1960 §8 Abs4

Leitsatz

VersammlungsG; StVO 1960; Abstellen eines Lautsprecherwagens auf einem Gehsteig wegen unbestimmter Formulierung in der Versammlungsanzeige kein nach §6 VStG gerechtfertigtes Verhalten iZm. einer Versammlung - keine Verletzung im Recht auf Versammlungsfreiheit

Rechtssatz

Die Formulierung in der Versammlungsanzeige, daß ein PKW mit Lautsprecheranlage verwendet werden würde, ist derart unbestimmt, daß die Behörde nicht davon ausgehen mußte, es werde ein Kraftfahrzeug auf eine der StVO widersprechende Weise abgestellt werden.

Selbst wenn der Lautsprecherwagen im Zusammenhang mit einer Versammlung iSd VersammlungsG auf dem Gehsteig abgestellt worden sein sollte, war dieses Verhalten also nicht nach §6 VStG gerechtfertigt.

Der Beschwerdeführer wurde also durch den angefochtenen Strafbescheid (Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß §8 Abs4 StVO) nicht im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Versammlungsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1988:B1471.1988

Dokumentnummer

JFR_10118871_88B01471_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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