RS Vwgh 1994/4/26 91/14/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Umbuchungen, die erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erfolgen, sind für die Zuordnung zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen für das gesamte Wirtschaftsjahr nicht relevant (Hinweis E 4.10.1983, 83/14/0039, 0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140030.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten