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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 1Stammrechtssatz
Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2018