RS Vwgh 1994/4/26 91/14/0129

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;
BAO §236 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 26.11.1971, 1160/70; E 28.9.1983, 83/13/0040 und E 13.10.1983, 82/15/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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