RS Vwgh 1994/4/26 91/14/0066

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aufwendungen, die der Arbeitgeber, veranlaßt durch den Betrieb, für die Bildung der Arbeitnehmer tätigt, sind unabhängig davon Betriebsausgaben, ob es sich um Ausbildung oder um Fortbildung handelt (Hier: Aufwendungen eines Arztes für Schulungen für seine als Ordinationsgehilfin tätige Ehegattin).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140066.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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