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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, daß also ein wirtschaftliches Mißverständnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 4.10.1985, 82/17/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2018