RS Vwgh 1994/4/26 91/14/0129

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §236 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, daß also ein wirtschaftliches Mißverständnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 4.10.1985, 82/17/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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