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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Ist ein angefochtener Bescheid zwar an die GMBH KG adressiert, aber der GMBH ("ihrem ausgewiesenen Vertreter", einem Postbevollmächtigten) zugestellt worden, so ist für den Fall, daß die belangte Behörde entsprechend der Einleitung ihres Bescheides "über die Vorstellung der GmbH KG (GmbH)" entschieden hat, davon auszugehen, daß der angefochtene Bescheid jedenfalls gegenüber der bf GmbH wirksam geworden und daher ihre Beschwerdelegitimation gegeben ist.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1 Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993050284.X02Im RIS seit
03.05.2001