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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/04/0050 E 2. Oktober 1989 RS 1Stammrechtssatz
Dadurch, daß § 367 Z 26 GewO 1973 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in einem solchen Bescheid enthaltene Gebot oder Verbot Teil des Straftatbestandes, was voraussetzt, daß derartige Auflagen so
klar gefaßt sein müssen, daß sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen (Hinweis E 2.6.1976, 640/74; E 23.4.1982, 2984/80; E 22.11.1988, 88/04/0109).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Spruch DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040244.X01Im RIS seit
11.07.2001