Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/07/0131 5Stammrechtssatz
Es ist dem VwGH versagt, bei seinen Entscheidungen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlassung des angefochtenen Bescheides eingetreten sind.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040212.X01Im RIS seit
20.11.2000