RS Vwgh 1994/4/26 93/04/0212

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/07/0131 5

Stammrechtssatz

Es ist dem VwGH versagt, bei seinen Entscheidungen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlassung des angefochtenen Bescheides eingetreten sind.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040212.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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