RS Vwgh 1994/4/26 91/14/0129

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs4;
BAO §236 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0082 93/14/0015

Rechtssatz

Das Abgehen von einer - als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nicht zu einer unbilligen Härte des Einzelfalles, weil sich die Einhebung der Abgaben in diesem Fall lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage ergibt, die alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise trifft.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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