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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1Stammrechtssatz
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStG
nicht gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040004.X01Im RIS seit
20.11.2000