Index
L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Zustellung eines Bescheides, mit dem ein baupolizeilicher Auftrag erteilt wird, an den Eigentümer der betreffenden Baulichkeit (hier an eine GmbH KG) erfolgt und das Schriftstück auch von einem Postbevollmächtigten übernommen wird, kann nicht bewirken, daß der baupolizeiliche Auftrag gegenüber dem im Bescheid überhaupt nicht genannten Eigentümer (hier der GmbH) wirksam wird.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993050284.X01Im RIS seit
03.05.2001