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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs1;Rechtssatz
Dem Fall, daß der Bf hinsichtlich aller Beschwerdepunkte klaglos gestellt wurde, muß der Fall gleichgehalten werden, daß die Klaglosstellung nur in einem Beschwerdepunkt erfolgte, im übrigen jedoch die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war, weshalb auch in diesem Fall der Schriftsatzaufwand nur im gekürzten Ausmaß gebührt (Hinweis E 27.5.1981, 81/09/0006).
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Gültigkeit der Kostenbestimmungen ZeitlichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130226.X02Im RIS seit
20.11.2000