RS Vwgh 1994/4/27 91/13/0226

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Veröffentlicht am 27.04.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §29 Z1;

Rechtssatz

Der Versorgungscharakter einer Zuwendung hängt nicht von der Versorgungsbedürftigkeit des Zuwendungsempfängers ab. Versorgung besteht nicht bloß in der Verschaffung lebensnotwendiger Einkünfte, sondern geschieht auch durch die Zubuße zu ausreichenden anderweitigen Einkünften zum Zwecke der Erweiterung der Möglichkeiten zur Lebensgestaltung. Entscheidend für den Versorgungscharakter einer Rentenzuwendung ist die objektiv zu beurteilende Inadäquanz einer dafür ins Spiel gebrachten Gegenleistung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130226.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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