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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Rechtssatz
In wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar mit der Besteuerung der Veräußerung eines Unternehmens (Mitunternehmens) iSd § 24 EStG 1972 werden bei einer Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung als Schlußpunkt des gesellschaftlichen Engagements des wesentlich Beteiligten die bisher angesammelten Gewinne des Unternehmens der Besteuerung unterzogen. Die wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kommt wirtschaftlich einer Mitunternehmerschaft bei einer Personengesellschaft gleich und kann daher auch steuerlich wie diese behandelt werden (Hinweis E VfGH 9.6.1984, B 435/80 VfSlg 10029/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130159.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.04.2011