RS Vwgh 1994/4/27 92/13/0016

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Veröffentlicht am 27.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BAO §288 Abs1;
BAO §93 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Sachverhaltselement in der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides unrichtig wiedergegeben wird, stellt keinen maßgeblichen Verfahrensmangel dar, wenn diese Darstellung den Spruch des angefochtenen Bescheides in keiner Weise trägt.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130016.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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