RS Vwgh 1994/4/27 91/13/0232

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Veröffentlicht am 27.04.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §187;

Rechtssatz

In einem gemäß § 187 BAO zu erlassenden Feststellungsbescheid wird bindend auch über die Art der Einkünfte in einer Weise abgesprochen, welche die Zuordnung der vorgesehenen Einkunftsart festlegt (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, 436; Phillip, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz 1953, Textziffer 6 bis 73, 74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130232.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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