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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Geht aus der Bescheidbegündung klar hervor, daß die Behörde die Verwirklichung des Tatbestandes des § 18 Abs 2 Z 7 FrG 1993 angenommen hat, so belastet der Umstand, daß die Behörde diese Bestimmung nicht auch im Spruch ihres Bescheides angeführt hat, letzteren nicht mit Rechtswidrigkeit (Hinweis E 24.9.1990, 90/10/0087).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180070.X01Im RIS seit
20.11.2000