RS Vwgh 1994/5/4 94/18/0070

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Veröffentlicht am 04.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z7;

Rechtssatz

Geht aus der Bescheidbegündung klar hervor, daß die Behörde die Verwirklichung des Tatbestandes des § 18 Abs 2 Z 7 FrG 1993 angenommen hat, so belastet der Umstand, daß die Behörde diese Bestimmung nicht auch im Spruch ihres Bescheides angeführt hat, letzteren nicht mit Rechtswidrigkeit (Hinweis E 24.9.1990, 90/10/0087).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180070.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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