RS VwGH Erkenntnis 1994/05/04 94/18/0180

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Veröffentlicht am 04.05.1994
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Rechtssatz

Die von einem Gericht verhängte bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe spricht nicht gegen das Dringendgebotensein iSd § 19 FrG 1993. Diese Frage hat die zur Vollziehung des Fremdengesetzes zuständige Behörde selbständig und ohne Bindung an die vom Gericht ausgesprochene bedingte Strafnachsicht zu beurteilen.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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